Radlader V457, Stage V 457 wheel loader
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Mietbedingungen
Mietbedingungen der Firma Wiemann Baumaschinen und Wiemann Mietservice GbR ab 01.01.2022
- Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag und basiert auf einer Normalschicht von 8 Betriebsstunden.
- Berechnungsgrundlage der Miete ist jeder Werktag.
- Mehrstunden werden mit zusätzlich mit 1/8 der Tagesmiete in Rechnung gestellt.
- Die Mietzeit beginnt am Tage der Bereitstellung bzw. Abholung oder Auslieferung und endet am Tage der Rückgabe. Rückgaben müssen bis 08.00 Uhr morgens erfolgen, sonst wird der volle Miettag berechnet.
- Freimeldungen müssen bis 08.00 Uhr erfolgen. Rückwärtige Freimeldungen werden nicht anerkannt.
- Treib- und Schmierstoffe sind nicht im Mietpreis enthalten und gehen während der Miete zu Lasten des Mieters.
- Die Maschinen werden vollgetankt übergeben.
- Fehlmengen bei Rückgabe der Mietsache werden mit 3,00 € in Rechnung gestellt.
- Bei Langzeitmieten muss täglich abgeschmiert werden.
- Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache bestimmungs- und fachgerecht zu Nutzen und vor Überbeanspruchung und Beschädigungen zu schützen.
- Zzgl. zu dem Mietpreis werden 10% vom Tagesmietpreis für die Maschinenbruchversicherung berechnet.
- Die Mietsache ist dann gegen unvorhergesehene Schäden wie Brand, Explosion, Raub, Plünderung sowie Schäden an der Maschine versichert. Schäden die mit der Maschine Dritten zugeführt werden sind nicht versichert.
- Versichert und berechnet werden 7 Kalendertage (einschl. Samstag und Sonntag).
- Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall beträgt für Maschinen bis 10 To. Eigengewicht 1.000,00 €.
- Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall beträgt für Maschinen über 10 To. Eigengewicht 3.500,00 €.
- Bei Maschinen die im Abbruch oder Entkernung eingesetzt werden, verdoppelt sich die Selbstbeteiligung im Schadenfall um 100%. Abbruch- und Entkernungsarbeiten sind alle Arbeiten unter Verwendung von Hydraulik- hämmern, Scheren, Sortiergreifer, Pulverisierer sowie das Verladen von gebrochenem Material und Bauschutt.
- Weiterhin fallen unter die doppelte Regelung alle Wald- und Forstarbeiten.- Mietmaschinen und das mitgelieferte Werkzeug sind so zu sichern, dass ein Diebstahl nicht möglich ist.
- Lose mitgeliefertes Werkzeug (weitere Löffel, Stampfer, Rüttelplatten etc.) welche nicht an die Maschine angebaut sind, sind bei Diebstahl nicht versichert. Bei Verlust haftet der Mieter in voller Höhe.
- Bei Diebstahl einer Maschine beträgt der Selbstbehalt des Mieters 30% vom Listen-Neupreis.
- Für leicht verschmutzt zurückgegebene Geräte und Maschinen werden 40,00 € Reinigung berechnet.
- Für stark verschmutzt zurückgegebene Geräte und Maschinen werden 80,00 € Reinigung berechnet.
- Extrem stark verschmutzte Maschine werden nach Aufwand im Stundenlohn á 65,00 € zzgl. Mwst. berechnet. Der Mietgegenstand darf nur mit Genehmigung der Fa. Wiemann an Dritte untervermietet werden. Bei Nichteinhaltung haftet der Mieter bei Verlust der Maschine und für die entstandenen Schäden in voller Höhe.
- Bei Selbstabholung ist der Kunde/Fahrer für die Ladungssicherung (Spanngurte, Ketten etc.) selbst verantwortlich.
- Rechnungsreklamationen sind unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern, jedoch mindestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu stellen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Entgegen geltendem deutschem Recht erkenne ich mit meiner Unterschrift diesen Zusatz an.
- Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mieter oder dessen Handlungsbevollmächtigter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er in die Bedienung und Sicherheitsvorschriften der Maschine eingewiesen wurde.
Die Maschinen sind bei Fahrten auf öffentlichen und privaten Straßen NICHT Haftplicht versichert. Der Mieter trägt allein das volle Risiko. Die Mietbedingungen habe ich gelesen und erkenne diese mit meiner Unterschrift an.
Mietpark
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Rufen Sie uns einfach an. Monika Brückmann
Telefon: 0561 – 89 88 22
E-Mail: monika.brueckmann@wiemann-baumaschinen.de
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